Ein wichtiges Thema wenn es um Bestattungsarten und Friedhöfe geht, sind die Grabarten – Was ist ein Wahlgrab? Ein Wahlgrab ist eine Grabstättenart, die auf fast jedem Friedhof alternativ zu Reihengräbern, anonymen Gräbern oder Steelenplätzen angeboten wird. Im Gegensatz zu den Reihengräbern, die wie es der Name sagt, nach der Reihe nach Eintritt des Todes vergeben werden, ermöglicht das Wahlgrab den Angehörigen, sich die Grabstätte zu Lebzeiten auf dem Friedhof auszusuchen. So kann es dann käuflich auf eine gewisse Zeit (z.B. 40 Jahre) erworben werden.
Ein Wahlgrab hat folgende Hauptmerkmale:
- Individuelle Auswahl des Platzes: Da der Platz von den Angehörigen genau ausgewählt werden kann, ermöglicht ein Wahlgrab den Familien mehr Freiraum, bei der Bestimmung des Bestattungsortes.
- Nutzungsrecht verlängerbar: Normalerweise wird das Nutzungsrecht an einem Grab über eine gewisse Dauer erworben. Nach Ablauf des Nutzungsrechts kann bei einer Wahlgrabstätte das Nutzungsrecht an der Grabstätte verlängert werden. Beim Reihengrab hingegen geht dies nicht.
Wichtig zu wissen ist, dass die genauen Bestimmungen und Regelungen für die jeweiligen Wahlgräber in der Friedhofssatzung der zuständigen Gemeinde/Stadt geschrieben stehen. Kosten, Größe der Grabstätte, Länge des Nutzungsrechts, Räumung der Grabstätte und weitere Regelungen variieren daher von Kommune zu Kommune. Das waren die Informationen zu unserem Thema von Bestattungsarten – Was ist ein Wahlgrab?!
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